Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landeshauptstadt Dresden legt Wert darauf, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen und setzt die entsprechenden Anforderungen Schritt für Schritt um.
Die Landeshauptstadt Dresden legt Wert darauf, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen und setzt die entsprechenden Anforderungen Schritt für Schritt um.
Die Landeshauptstadt Dresden ist bemüht, ihre Webseiten und Anwendungen in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Inhaltsseiten:
Die Inhaltsseiten der oben genannten Internetauftritte sind nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.
PDF-Dateien:
PDF-Dateien sind mit folgenden Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei:
Elektronische Formulare:
Elektronische Formulare sind nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.
Die meisten Anwendungen sind nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei. Folgende Anwendungen sind nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise oder nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 27. Februar 2025 auf Grundlage eigener Prüfung erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten und Anwendungen auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden.
Bitte senden Sie uns den Link zur betroffenen Seite oder Anwendung und beschreiben Sie möglichst genau das Problem. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit
Telefon 0351-4884500
E-Mail ebit@dresden.de
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
St.Petersburger Straße 9
01069 Dresden
Falls zu Ihrer Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Telefon 0351-56410713
Fax 0351-56410999
E-Mail durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Website www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Archivstraße 1
01097 Dresden